Öffnungszeiten des Servicepoints
Montag - Donnerstag:
9.00 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:
9.00 - 12.30 Uhr
Aufgrund der Beitragsordnung des Studierendenwerkes Saarland AöR besteht in folgenden Fällen die Möglichkeit der Rückerstattung des gezahlten Sozialbeitrags:
- Beurlaubung für die Dauer eines gesamten Semesters (§6 Abs. 2 Nr. 1)
- Exmatrikulation vor Semesterbeginn (§6 Abs. 2 Nr. 2)
- Besondere Härte aufgrund einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage (§ 7)
Die Frist zur Beantragung der Rückerstattung ist jeweils der letzte Tag des Semesters, für das der Antrag gestellt wird. Für jedes Semester ist ein eigener Antrag auf dem unten zu findenden Vordruck zu stellen sowie die dort geforderten Nachweise mit einzureichen.
Antrag Rückerstattung
Anlage Härtefall
Öffnungszeiten des Servicepoints
Montag - Donnerstag:
9.00 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:
9.00 - 12.30 Uhr
Momentan keine persönliche Sprechstunden bei den Sachbearbeiter/innen:
Dennoch sind wir per Telefon oder per Email erreichbar. In sehr dringenden Fällen können Sie einen persönlichen Vor-Ort-Beratungstermin telefonisch vereinbaren.
Studierendenwerk Saarland
Anstalt des öffentlichen Rechts
Campus D4.1
66123 Saarbrücken
Telefon: 0681/302-2800
Fax: 0681/302-2890
info@stw-saarland.de