Öffnungszeiten des Servicepoints
Montag - Donnerstag:
9.00 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:
9.00 - 12.30 Uhr
Das Studierendenwerk Saarland ist für die Bearbeitung der Förderungsanträge nach BAföG für Studierende der folgenden Hochschulen zuständig:
Entsprechend der Neigung, Eignung und Leistung besteht ein Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Auszubildenden selbst, seines Ehegatten und der Eltern.
Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nur gewährt, wenn der Studierende bei Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regelung (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BAföG).
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann auch elternunabhängige Förderung gewährt werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Auszubildende selbst nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder nach Abschluß einer mindestens dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung noch drei Jahre lang erwerbstätig war. Weitere Voraussetzung ist, dass der Auszubildende in der Lage war, sich aus dem Ertrag der Erwerbstätigkeit selbst zu unterhalten.
Maßgeblicher Zeitraum für die Anrechnung des Einkommens des Ehegatten und der Eltern ist jeweils das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Für den Auszubildenden selbst ist das erzielte Einkommen im Bewilligungszeitraum maßgeblich.
Sofern das Einkommen des Ehegatten und der Eltern im Bewilligungszeitraum wesentlich niedriger ist als im normalen Anrechnungszeitraum, kann auch deren aktuelles Einkommen auf besonderen Antrag des Auszubildenden zugrunde gelegt werden.
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Momentan keine persönliche Sprechstunden bei den Sachbearbeiter/innen:
Dennoch sind wir per Telefon oder per Email erreichbar. In sehr dringenden Fällen können Sie einen persönlichen Vor-Ort-Beratungstermin telefonisch vereinbaren.
Studierendenwerk Saarland
Anstalt des öffentlichen Rechts
Campus D4.1
66123 Saarbrücken
Telefon: 0681/302-2800
Fax: 0681/302-2890
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