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27.03.2024
Sommerjob: Leitung (m/w/d) eines internationalen Sommercamps 2024
27.03.2024
Co-Leitung RUK Sommerjob: Co-Leitung (m/w/d) eines internationalen Sommercamps 2024
27.03.2024
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Teil der Ausbildung im Ausland gefördert werden.
Das Studentenwerk im Saarland e.V. ist zuständig für die Förderung von Studierenden und SchülerInnen in den Ländern Malta und Portugal.
Für die Förderung eines Auslandsstudiums müssen zusätzlich zu den üblichen Förderungsvoraussetzungen noch einige weitere Bedingungen erfüllt sein. Hierzu gehören insbesondere:
Die Dauer der Auslandsförderung ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt. In bestimmten Fällen kann darüber hinaus für weitere drei Semester Auslandsförderung bewilligt werden.
Unter besonderen Voraussetzungen können Praktika im Ausland gefördert werden.
Studierendenwerk Saarland
Anstalt des öffentlichen Rechts
Campus D4.1
66123 Saarbrücken
Telefon: 0681/302-2800
Fax: 0681/302-2890
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