Öffnungszeiten des Servicepoints
Montag - Donnerstag:
9.00 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:
9.00 - 12.30 Uhr
Der Bedarfssatz ist der Betrag, der je nach Wohnsituation zur Deckung des Lebensbedarfs und der Ausbildung des/der Auszubildenden erforderlich ist.
Freibeträge
Auf den Bedarfssatz wird in der Regel das Einkommen der Eltern des/der Auszubildenden (auf der Grundlage des Vorvorjahres) angerechnet. Jedoch werden zunächst diverse Freibeträge abgezogen:
Öffnungszeiten des Servicepoints
Montag - Donnerstag:
9.00 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:
9.00 - 12.30 Uhr
Momentan keine persönliche Sprechstunden bei den Sachbearbeiter/innen:
Dennoch sind wir per Telefon oder per Email erreichbar. In sehr dringenden Fällen können Sie einen persönlichen Vor-Ort-Beratungstermin telefonisch vereinbaren.
Studierendenwerk Saarland
Anstalt des öffentlichen Rechts
Campus D4.1
66123 Saarbrücken
Telefon: 0681/302-2800
Fax: 0681/302-2890
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