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Wohnen

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Wohnen A bis Z

Die "Allgemeinen Mietbedingungen", die "HORUS-Ordnung" und die "Hausordnung der Wohnheime" sind Bestandteile des Mietvertrages und können jederzeit in aktuell gültiger Fassung im Downloadbereich eingesehen werden.

 

Auszüge aus diesem "Kleingedruckten" und andere Begriffe erklären wir hier auf dieser Seite.

 

Aufnahmeberechtigung
Auszug
Behinderte Studierende
Bewerbung
Doppelappartement
Einzelzimmer
Einzelappartement
Einwohnermeldeamt
Einzug
Gemeinschaftsräume
Gesamtmiete
Hausmeister
Hausordnung
Heimselbstverwaltung
Internet
Kaution
Malerarbeiten
Möblierung
Nachsendeauftrag Post
Nebenkostenabrechnung
Parken
Privatzimmervermittlung
Schlüsselpfand
Telefon
Tutorenprogramme

Untermiete
Viererwohngemeinschaft
Warteliste
Waschmaschine und Trockner
WG

Wohnung
Wohnungswechsel
Wohnzeit
Wohnzeitverlängerung
Zahlung der Miete
Zweiraumwohnung


Aufnahmeberechtigung:

Wohnberechtigt in den Wohnheimen des Studentenwerk im Saarland e.V. sind ordentlich Studierende der Universität des Saarlandes.

Nicht Wohnberechtigte sind insbesondere Studierende

-          die gleichzeitig Doktorand, Assistent, Referendar, Volontär oder dergleichen sind.

-          die überwiegend berufstätig sind.

-          die bereits ein berufsqualifizierendes Examen an einer Hochschule abgelegt haben (ausgenommen Bachelor).

-          die als Zweit- bzw. Gasthörer an der Hochschule eingeschrieben sind.

Falls die verfügbare Anzahl von Wohnheimplätzen nicht vollständig an Berechtigte nach Punkt 1.1 vermietet ist, können freie Wohnheimplätze befristet für ein Semester an andere Personen vermietet werden. Diese Vermietung darf die Bedürfnisse der Wohnberechtigten nicht einschränken.

 

Auszug:
Bitte vereinbaren Sie mit dem Hausmeister rechtzeitig einen Termin zur Rückgabe der Wohneinheit (ca. 4 Wochen vor Auszug). Vor der Übergabe ist das Zimmer ordentlich zu reinigen (feucht). Der Zustand wird protokolliert.

 

Behinderte Studierende:
In den Wohnheimen E und Guckelsberg gibt es Appartements, die speziell auf die Bedürfnisse behinderter Studierender zugeschnitten sind.

Behindertenbeauftragte der Universität des Saarlandes:

Frau Michelle Froese-Kuhn

Campus Saarbrücken

Gebäude A4 4, Zi 1.06
66123 Saarbrücken

Telefon: 0681/302-5025
Email: m.froese-kuhn@mx.uni-saarland.de

 

Online-Bewerbung:

Bewerben Sie sich auf unserer Homepage unter dem Punkt Online-Bewerbung. Senden Sie uns einen Lebenslauf nebst Lichtbild zu. Ihre Immatrikulationsbescheinigung muss zur Unterzeichnung des Mietvertrages vorliegen.

 

Doppelappartement:
Wohneinheit für zwei Personen, zwei Zimmer mit gemeinschaftlicher Dusche, WC und Miniküche.

 

Einzelzimmer:
Wohneinheit für eine Person, Zimmer mit Waschbecken, Duschen und WC-Anlagen sowie Küche gemeinschaftlich auf der Etage.

 

Einzelappartement:
Wohneinheit für eine Person, Zimmer mit eigener Dusche, WC und Miniküche. In den Wohnheimen E und Guckelsberg gibt es Appartements, die speziell auf die Bedürfnisse behinderter Studierender zugeschnitten sind.

 

Einwohnermeldeamt:

Spätestens eine Woche nach dem Einzug soll die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt sein. Die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie beim Einzug vom Hausmeister.

 

Einzug:
Vereinbaren Sie vorab mit dem zuständigen Hausmeister einen Einzugstermin. Bringen Sie zu dem Termin Ihren Mietvertrag und Ihre UdS Karte mit. Sie erhalten dann die Schlüssel und übernehmen das Mietobjekt samt Möblierung. Der Einzug wird schriftlich protokolliert.

 

Gemeinschaftsräume:
Die Gemeinschaftsräume, -küchen, -bäder, Fernsehräume usw. -, Waschmaschinen und ähnliche Einrichtungen stehen ausschließlich den Heimbewohnern zu Verfügung.

 

Gesamtmiete:
Die Gesamtmiete setzt sich zusammen aus: Grundmiete, Nebenkostenpauschbeträgen und Nebenkostenvorauszahlungen. Die Pauschbeträge beinhalten Kosten, die nicht individuell abgerechnet werden können. Beispiele sind Müllentsorgung, Hausmeisterkosten, Aufzugskosten, Heizkosten, Reinigungskosten, Grundsteuer und Versicherungen.

 

Hausmeister:
In allen Wohnheimen ist ein Hausmeister beschäftigt. Die täglichen Bürozeiten werden am Hausmeisterbüro durch Aushang bekanntgegeben. Der Hausmeister ist u. a. zuständig für den Ein- und Auszug. Hier können Sie auch Beschwerden oder Schäden bekanntgeben.

 

Hausordnung:
Eine Hausordnung wird Ihnen bei Unterzeichnung des Mietvertrages übergeben.

 

Heimselbstverwaltung:
In jedem Wohnheim gibt es eine von den Bewohnern gewählt Heimselbstverwaltung. Diese besteht in der Regel aus dem Heimpräsidenten, dem Tutor, dem Kassenwart und den Flursprechern. Für die Betreuung der Internetanschlüsse steht zusätzlich das Amt des Netzwartes zur Verfügung.

 

Internet:
Für jeden Bewohner steht über das IT-Servicezentrum der Universität des Saarlandes ein direkter Zugang zum Internet zur Verfügung. Die Nutzung ist kostenfrei.

 

Kaution:
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten zu hinterlegen. Diese Kaution erhalten Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses, sofern keine Schäden auf dem Zimmer festgestellt werden, unverzinst zurück. Das Studentenwerk legt die gezahlte Kaution gewinnbringend an. Die Erträge werden bei der Mietkalkulation berücksichtigt.

 

Malerarbeiten:
Alle Malerarbeiten werden vom Studentenwerk durchgeführt. In der Miete ist kalkuliert, dass Ihr Zimmer oder Appartement alle vier Jahre frisch gestrichen wird.

 

Möblierung:
Alle Einzelzimmer und Appartements sind möbliert. Wohnungen stehen auch teilmöbliert zur Verfügung. Einrichtungsgegenstände dürfen zwischen den Räumen nicht ausgetauscht werden.

 

Nachsendeauftrag Deutsche Post:
Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post kann auch per Internet erteilt werden - siehe http://www.umzugservice.com.
Zusätzlich befindet sich auf den Seiten auch ein Service für Ab- und Ummeldungen sowie ein umfangreicher Ratgeber mit vielen Tipps rund um den Umzug. Alle Services sind kostenlos.

 

Nebenkostenabrechnung:
In den meisten Wohnheimen wird Strom- und Wasserverbrauch individuell ermittelt und berechnet. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich unter Berücksichtigung bereits geleisteter Vorauszahlungen.

 

Parken:
Bei allen Wohnanlagen sind ausreichend Abstellmöglichkeiten für PKWs vorhanden. Die Nutzung ist in der Regel kostenlos. Lediglich beim Studentenwohnheim Rotenbergstraße - dort sind nur acht Abstellplätze vorhanden - sind Stellplatzgebühren zu zahlen.

 

Privatzimmervermittlung:
Das Studentenwerk im Saarland e. V. bietet auf seiner Hompepage eine Onlinepinnwand an. Dort können sowohl private Vermieter Wohnungsangebote einstellen, als auch Studierende ihr Wohungsgesuch einstellen.

 

Schlüssel:
Beim Einzug erhalten Sie Wohnungs- und Briefkastenschlüssel. Sollte einmal ein Schlüssel verloren gehen, erhalten Sie beim Hausmeister einen Ersatzschlüssel, die Kosten hierfür sind vom Mieter zu tragen.

 

Telefon:
In jedem Zimmer und in jeder Wohnung gibt es eine Telefonanschlussmöglichkeit. Für die Anmeldung wenden Sie sich an ein Telekommunikationsunternehmen. Studierende mit sehr geringen Einkommen erhalten beim Sozialamt eine Bescheinigung, die von der Grundgebühr befreit.

 

Tutorenprogramme:
Durch die Arbeit der Tutoren soll die selbstverantwortliche Initiative und Tätigkeit der Bewohner der Studentenwohnheime angeregt und gefördert werden. Zu diesem Zweck sollen die Tutoren allgemein bildende, gesellige, sportliche und musische Veranstaltungen anbieten und damit die Voraussetzungen für ein positives Gemeinschaftsleben in den Wohnheimen schaffen.
Die Aufgaben teilen sich Landestutoren - Finanzierung durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft - sowie die Studentenwerkstutoren - Finanzierung durch das Studentenwerk.

 

Untermiete:
Eine gänzliche oder teilweise Untervermietung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Studentenwerks zulässig. Eine Untervermietung ist nur während den Semesterferien gestattet. Untervermietungen über Portale wie Airbnb sind grunsätzlich untersagt.

 

Viererwohngemeinschaft:
Wohngemeinschaft für vier Studierende, vier Zimmer mit jeweils eigener Dusche und WC, eingerichtete Küche gemeinschaftlich.

 

Warteliste:

Jeder Bewerber muss sich online auf der Homepage des Studentenwerks im Saarland e.V. (www.studentenwerk-saarland.de) für die jeweiligen Wohnheime bewerben. Entsprechend dem Datum beim Eingang der Bewerbung erfolgt die Aufnahme auf die Warteliste.

Die Bewerbung wird kostenlos bearbeitet und begründet keinen Rechtsanspruch auf einen Wohnheimplatz.

Es wird eine Warteliste geführt, die eine gerechte Aufnahme der Bewerber ermöglicht. Entsprechend dem Eingang der Onlinebewerbung ergibt sich die Position auf der Warteliste.

Die Vergabe der Wohnheimplätze erfolgt nach der Reihenfolge der Bewerber auf der Warteliste.

Jeder Bewerber muss sich mindestens quartalsweise bei der Wohnheimabteilung rückmelden und weiterhin das Interesse an einem Wohnheimplatz bekunden.

Eventuelle Änderungen, vor allem Adressänderungen (Post sowie Mail) müssen der Wohnheimabteilung umgehend mitgeteilt werden, da ansonsten keine Benachrichtigung erfolgen kann.

Aus der Warteliste werden Bewerber gestrichen, welche die Voraussetzungen für die Aufnahme ins Wohnheim bzw. die Warteliste nicht oder nicht mehr erfüllen oder die auf ein Anschreiben des Studentenwerks innerhalb der vom Studentenwerk gesetzten Frist nicht reagieren.

 

Waschmaschine/Trockner:
In jeder Wohnanlage gibt es Waschmaschinen und Trockner, welche mit Wasch- und Trocknermarken (erhältlich beim Heimpräsidenten) bzw. in einigen Wohnheimen mit der UdS-Card bedienbar sind. Die Erlöse aus dem Markenverkauf fließen in die Heimkasse.

 

WG:
Wohngemeinschaft für drei Studierende, drei Zimmer mit gemeinschaftlicher Dusche, WC und Küche.

 

Wohnung:
Wohneinheit bevorzugt für Paare oder bis drei Personen, mehrere Zimmer mit eingerichteter Küche, teilweise oder komplett möbliert.

 

Wohnungswechsel:
Ein Wohnungswechsel ist nach dem ersten Wohnsemester gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 15 € möglich, sofern freier Wohnraum vorhanden ist.

 

Wohnzeit:

 

Da die Wohneinheiten des Studentenwerks nicht in ausreichender Zahl für alle Studierenden zur Verfügung stehen, muss die Wohnzeit in den Studentenwohnheimen zeitlich beschränkt werden. Die Grundwohnzeit beträgt sechs Semester.

 

Wohnzeitverlängerung:
Anträge auf Wohnzeitverlängerung müssen schriftlich gestellt werden. Sie können selbstverständlich nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb der von der Wohnheimabteilung gesetzten Frist eingegangen sind.

 

Zahlung der Miete:
Grundmiete und Nebenkosten sind spätestens zum 1. eines jeden Monats fällig. Der Mieter erteilt dem Studentenwerk eine entsprechende Einzugsermächtigung.

 

Zweiraumwohnung:
Für eine oder zwei Personen, zwei getrennte Zimmer mit einer Dusche, WC und Miniküche

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