Diese Seite ist in der gewählten Sprache nicht verfügbar.

Zur Startseite

diese Seite in Deutsch anzeigen

Antragstellung Checkliste

Liebe Antragstellerin, lieber Antragsteller,


erfahrungsgemäß verzögern sich die Bearbeitung Ihres BAföG-Antrages und folglich auch die Auszahlung der Förderung dadurch, dass Angaben und Nachweise fehlen. Daher haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen die Antragstellung erleichtern soll. Bei Fragen kontaktieren Sie natürlich jederzeit unseren Servicepoint oder Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter.

Checkliste für Ihren BAföG-Antrag - wir benötigen folgende Formulare ausgefüllt von Ihnen:

  • Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungsförderung 
  • Formblatt 2 (Bescheinigung nach § 9 BAföG); wird in der Regel ersetzt durch die „Bescheinigung nach § 9 BAföG“
    (Teil des Computerbogens Ihrer Immatrikulationsunterlagen), Ausnahme: Studierende der DHPG 
  • Formblatt 3 (Erklärung der Eltern und des Ehegatten) mit sämtlichen Einkommensnachweisen des „Vor-Vor-Jahres“ (bei Antragstellung in 2010 also vom Jahr 2008); ggf. Einkommensteuerbescheid
    • ggf. Nachweise über Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.
    • ggf. Antrag gem. § 25 (6) BAföG bei unbilliger Härte wie Körperbehinderung  der Eltern, Geschwister oder bei Ihnen selbst
    • ggf. Nachweis über die derzeitige Ausbildung Ihrer Geschwister (Immatrikulations-/Schulbescheinigung)
  • Formblatt 5 (Bescheinigung nach § 48 BAföG (Leistungsnachweis)) - nur wenn Sie sich bei Antragstellung im 5. oder einem höheren Fachsemester befinden (vom BAföG-Beauftragten Ihres Fachbereichs ausfüllen lassen!)
  • Formblatt 7 (Aktualisierungsantrag - der Eltern und des Ehegatten) - nur wenn die aktuellen Einkünfte Ihrer Eltern oder Ihres Ehegatten wesentlich niedriger sind als im „Vor-Vor-Jahr“ 

 

 Checkliste BAföG-Antragstellung

 

 

Sitemap Impressum
  


Öffnungszeiten des Servicepoints

Montag - Donnerstag:

8.00 - 12.30 Uhr

und 13.30 - 16.00 Uhr

Freitag:

8.00 - 12.30 Uhr

 

Sprechzeiten der Sachbearbeiter/innen

Montag bis Donnerstag:

11.00 - 12.30 Uhr

Montag und Mittwoch:

13.30 - 14.30 Uhr

Telefonauskunft nur außerhalb der Sprechzeiten

 


 

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

...mehr

 


Weiterförderung ab April 2012

Um ohne Unterbrechung eine pünktliche Weiterzahlung ab April 2012 zu gewährleisten, müssen die Anträge für BAföG bis 31.01.2012 vollständig beim Sachbearbeiter vorliegen. Mehr...

Studentenwerk in Facebook

 Das Studentenwerk im Saarland e.V. ist jetzt auch bei Facebook zu finden.

Schauen Sie rein!