Aktuelles

Das 23. BAföG-Änderungsgesetz wurde nunmehr verabschiedet und im Bundesgesetzblatt vom 24.10.2010 verkündet. Durch die spürbaren Leistungsverbesserungen wurde das BAföG noch attraktiver gestaltet.
Neben der strukturellen Anpassungen wie
- der Anhebung der Altersgrenze von 30 Jahren für Masterstudiengänge auf 35 Jahre
- dem Wegfall der Darlehensregelung bei einem erstmaligen Fachrichtungswechsel
- der zusätzlichen Möglichkeit, den Leistungsnachweis nach § 48 BAföG durch entsprechende Leistungspunkte (ECTS) nachzuweisen
- besserer Vereinbarkeit von individueller Familien- und Ausbildungsplanung
- der kompletten Pauschalierung des Mietkostenanteils für auswärtig Wohnende in den Bedarfssätzen,
wurden insbesondere auch die Bedarfssätze selbst um 2 % und die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und für Geschwister um 3 % angehoben.
Ebenso sind auch die Sozialpauschalen, mit denen die Sozialversicherungskosten bei Eltern und Ehegatten bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werden, den aktuellen Beitragssätzen angepasst und ein weiterer Abzug für Vorsorgekosten (Riester) in das Gesetz aufgenommen worden.
Die Verbesserungen greifen schon ab Oktober 2010.
Bereits ab Oktober 2010 erlassene Bescheide werden rückwirkend entsprechend der neuen Gesetzeslage geändert.
Ein Widerspruch ist diesbezüglich nicht erforderlich.
Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes kann dies jedoch noch einige Zeit in Anspuch nehmen.
Wir bitten um etwas Geduld.
Ihr BAföG-Amt


