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Wohnen A bis Z

Die "Allgemeinen Mietbedingungen", die "Richtlinien für die Verwaltung der Wohnheime" und die "Hausordnung der Wohnheime" sind Bestandteile des Mietvertrages und werden beim Abschluss des Mietvertrages übergeben.

 

Auszüge aus diesem "Kleingedruckten" und andere Begriffe erklären wir hier auf dieser Seite.

 

Aufnahmeberechtigung
Auszug
Behinderte Studierende
Bewerbung
Doppelappartement
Einzelzimmer
Einzelappartement
Einwohnermeldeamt
Einzug
Gemeinschaftsräume
Gesamtmiete
Hausmeister
Hausordnung
Heimselbstverwaltung
Internet
Kaution
Malerarbeiten
Möblierung
Nachsendeauftrag Post
Nebenkostenabrechnung
Parken
Privatzimmervermittlung
Schlüsselpfand
Telefon
Tutorenprogramme

Untermiete
Viererwohngemeinschaft
Wartezeiten
Warteliste
Waschmaschine und Trockner
WG

Wohnung
Wohnungswechsel
Wohnzeit
Wohnzeitverlängerung
Zahlung der Miete
Zweiraumwohnung


Aufnahmeberechtigung:

In die Wohnheime des Studentenwerks können grundsätzlich nur ordentlich Studierende der Universität des Saarlandes aufgenommen werden. Studierende, die die Förderungshöchstdauer ihres Studiengangs überschritten haben, werden nur in Ausnahmefällen, d. h. aus Härtegründen oder wenn sich der Bewerber bereits in der Abschlussprüfung befindet, aufgenommen.

 

Auszug:
Bitte vereinbaren Sie mit dem Hausmeister einen Termin zur Rückgabe der Wohneinheit. Übergeben Sie diese bitte in besenreinem Zustand. Der Zustand wird protokolliert.

 

Behinderte Studierende:
In den Wohnheimen E und Guckelsberg gibt es Appartements, die speziell auf die Bedürfnisse behinderter Studierender zugeschnitten sind.

Behindertenbeauftragte der Universität des Saarlandes:

Frau Michelle Froese-Kuhn

Campus Saarbrücken

Gebäude A4 4, Zi 1.06
66123 Saarbrücken

Telefon: 0681/302-5025
Email: m.froese-kuhn@mx.uni-saarland.de

 

Online-Bewerbung:

Bewerben Sie sich auf unserer Homepage unter dem Punkt Online-Bewerbung. Senden Sie uns einen Lebenslauf nebst Lichtbild zu. Ihre Immatrikulationsbescheinigung muss zur Unterzeichnung des Mietvertrages vorliegen.

 

Doppelappartement:
Wohneinheit für zwei Personen, zwei Zimmer mit gemeinschaftlicher Dusche, WC und Miniküche.

 

Einzelzimmer:
Wohneinheit für eine Person, Zimmer mit Waschbecken, Duschen und WC-Anlagen sowie Küche gemeinschaftlich auf der Etage.

 

Einzelappartement:
Wohneinheit für eine Person, Zimmer mit eigener Dusche, WC und Miniküche. In den Wohnheimen E und Guckelsberg gibt es Appartements, die speziell auf die Bedürfnisse behinderter Studierender zugeschnitten sind.

 

Einwohnermeldeamt:
Spätestens eine Woche nach dem Einzug soll die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt sein.

 

Einzug:
Setzen Sie sich am Einzugstag mit dem zuständigen Hausmeister in Verbindung. Bringen Sie Ihren Mietvertrag und Ihre UdS Karte mit. Sie erhalten dann die Schlüssel und übernehmen das Mietobjekt samt Möblierung. Der Einzug wird schriftlich protokolliert.

 

Gemeinschaftsräume:
Die Gemeinschaftsräume - Küchen, Bäder, Fernsehräume usw. -, Waschmaschinen und ähnliche Einrichtungen stehen ausschließlich den Heimbewohnern zu Verfügung.

 

Gesamtmiete:
Die Gesamtmiete setzt sich zusammen aus: Grundmiete, Nebenkostenpauschbeträgen und Nebenkostenvorauszahlungen. Die Pauschbeträge beinhalten Kosten, die nicht individuell abgerechnet werden können. Beispiele sind Müllentsorgung, Hausmeisterkosten, Aufzugskosten, Heizkosten, Reinigungskosten, Grundsteuer und Versicherungen.

 

Hausmeister:
In allen Wohnheimen ist ein Hausmeister beschäftigt. Die täglichen Bürozeiten werden am Hausmeisterbüro durch Aushang bekanntgegeben. Der Hausmeister ist u. a. zuständig für den Ein- und Auszug. Hier können Sie auch Beschwerden oder Schäden bekanntgeben.

 

Hausordnung:
Eine Hausordnung wird Ihnen bei Unterzeichnung des Mietvertrages übergeben.

 

Heimselbstverwaltung:
In jedem Wohnheim gibt es eine von den Bewohnern gewählt Heimselbstverwaltung. Diese besteht in der Regel aus dem Heimpräsidenten, dem Tutor, dem Kassenwart und den Flursprechern. Für die Betreuung der Internetanschlüsse steht zusätzlich das Amt des Netzwartes zur Verfügung. Die Wahl findet zu Beginn des Wintersemesters statt.

 

Internet:
Für jeden Bewohner steht über das IT-Servicezentrum der Universität des Saarlandes ein direkter Zugang zum Internet zur Verfügung.

 

Kaution:
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete zu hinterlegen. Diese Kaution erhalten Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses, sofern keine Schäden auf dem Zimmer festgestellt werden, unverzinst zurück. Das Studentenwerk legt die gezahlte Kaution gewinnbringend an. Die Erträge werden bei der Mietkalkulation berücksichtigt. Weiterhin ist ein Schlüsselpfand und eine Reinigungsgebühr zu hinterlegen.

 

Malerarbeiten:
Alle Malerarbeiten werden vom Studentenwerk durchgeführt. In der Miete ist kalkuliert, dass Ihr Zimmer oder Appartement alle vier Jahre frisch gestrichen wird.

 

Möblierung:
Alle Einzelzimmer und Appartements sind möbliert. Wohnung stehen auch teilmöbliert zur Verfügung. Einrichtungsgegenstände dürfen zwischen den Räumen nicht ausgetauscht werden.

 

Nachsendeauftrag Deutsche Post:
Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post kann auch per Internet erteilt werden - siehe http://www.umzugservice.com.
Zusätzlich befindet sich auf den Seiten auch ein Service für Ab- und Ummeldungen sowie ein umfangreicher Ratgeber mit vielen Tipps rund um den Umzug. Alle Services sind kostenlos.

 

Nebenkostenabrechnung:
In den meisten Wohnheimen wird Strom- und Wasserverbrauch individuell ermittelt und berechnet. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich unter Berücksichtigung bereits geleisteter Vorauszahlungen.

 

Parken:
Bei allen Wohnanlagen sind ausreichend Abstellmöglichkeiten für PKWs vorhanden. Die Nutzung ist in der Regel kostenlos. Lediglich beim Studentenwohnheim Rotenbergstraße - dort sind nur acht Abstellplätze vorhanden - sind Stellplatzgebühren zu zahlen.

 

Privatzimmervermittlung:
Das Studentenwerk im Saarland e. V. unterhält in Saarbrücken sowie in Homburg ganzjährig eine Wohnraumvermittlung. Hier werden eingehende Angebote von privaten Vermietern kostenlos an wohnungssuchende Studierende weitergegeben.

 

Schlüsselpfand:
Beim Einzug erhalten Sie Wohnungs- und Briefkastenschlüssel. Mit der ersten Miete und der Kaution buchen wir auch die Pfandbeträge für die Schlüssel ab. Beim Auszug erhalten Sie diese wieder zurück.

 

Telefon:
In jedem Zimmer und in jeder Wohnung gibt es eine Telefonanschlussmöglichkeit. Für die Anmeldung wenden Sie sich an ein Telekommunikationsunternehmen. Studierende mit sehr geringen Einkommen erhalten beim Sozialamt eine Bescheinigung, die von der Grundgebühr befreit.

 

Tutorenprogramme:
Durch die Arbeit der Tutoren soll die selbstverantwortliche Initiative und Tätigkeit der Bewohner der Studentenwohnheime angeregt und gefördert werden. Zu diesem Zweck sollen die Tutoren allgemein bildende, gesellige, sportliche und musische Veranstaltungen anbieten und damit die Voraussetzungen für ein positives Gemeinschaftsleben in den Wohnheimen schaffen.
Die Aufgaben teilen sich Landestutoren - Finanzierung durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft - sowie die Studentenwerkstutoren - Finanzierung durch das Studentenwerk.
 

Untermiete:
Eine gänzliche oder teilweise Untervermietung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Studentenwerks zulässig.

 

Viererwohngemeinschaft:
Wohngemeinschaft für vier Studierende, vier Zimmer mit jeweils eigener Dusche und WC, eingerichtete Küche gemeinschaftlich.

 

Wartezeiten:
Die Wartezeiten in den Wohnheim sind unterschiedlich und hängen von der aktuellen Nachfrage ab. Die Wohnheimabteilung teilt Ihnen mit, zu welchem Semester Sie frühestens mit der Zuteilung eines Wohnheimplatzes rechnen können.

 

Warteliste:
Die Bewerber für einen Wohnplatz in einem Studentenwohnheim werden über eine Warteliste aufgenommen. Die Bewerbungen werden in chronologischer Reihenfolge des Eingangs geordnet, so dass es sich empfiehlt, den Antrag möglichst früh zu stellen.

 

Waschmaschine/Trockner:
In jeder Wohnanlage gibt es Waschmaschinen und Trockner, welche mit Wasch- und Trocknermarken (erhältlich beim Heimpräsidenten) bzw. in einigen Wohnheimen mit der UdS-Card bedienbar sind. Die Erlöse aus dem Markenverkauf fließen in die Heimkasse.

 

WG:
Wohngemeinschaft für drei Studierende, drei Zimmer mit gemeinschaftlicher Dusche, WC und Küche.

 

Wohnung:
Wohneinheit bevorzugt für Paare oder bis drei Personen, mehrere Zimmer mit eingerichteter Küche, teilweise oder komplett möbliert.

 

Wohnungswechsel:
Ein Wohnungswechsel ist nach dem ersten Wohnsemester gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 15 € möglich, sofern freier Wohnraum vorhanden ist.

 

Wohnzeit:
Da die Wohnheimheiten des Studentenwerks nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, muss die Wohnheit in den Studentenwohnheimen zeitlich beschränkt werden. Die Grundwohnzeit beträgt zehn Semester. Sie wird für jedes volle Semester, das in einem der Heime C, D alt oder in den Doubletten und Doppelappartements der Saarbrücker Wohnheime verbracht wird, um ein Semester erweitert. Über die Grundwohnzeit hinaus kann eine Verlängerung erfolgen. Näheres ist in den "Richtlinien für die Verwaltung der Wohnheime" beschrieben.

 

Wohnzeitverlängerung:
Anträge auf Wohnzeitverlängerung müssen schriftlich gestellt werden. Sie können selbstverständlich nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb der von der Wohnheimabteilung gesetzten Frist eingegangen sind.

 

Zahlung der Miete:
Grundmiete und Nebenkosten sind spätestens zum 1. eines jeden Monats fällig. Der Mieter erteilt dem Studentenwerk eine entsprechende Einzugsermächtigung.

 

Zweiraumwohnung:
Für eine oder zwei Personen, zwei getrennte Zimmer mit einer Dusche, WC und Miniküche

 

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Wohnheime in Saarbrücken

Campus Saarbrücken

Gebäude D 4.1
Untergeschoss Zimmer 0.03
Montag, Dienstag und Donnerstag:
9.30 - 11.30 Uhr
Montag auch 13.00 - 14.00 Uhr

 

Wohnheime in Homburg

Universitätsklinikum des Saarlandes Gebäude 74
Obergeschoss
Montag, Mittwoch und Freitag:

10.00 - 13.00 Uhr

 

"Wohnen für Hilfe"

Campus Saarbrücken

Gebäude D 4.1

Untergeschoss Zimmer 10

Termine nach Vereinbarung

Tel. 0681/ 302 3132

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